Spielbetrieb kann auf freiwilliger Basis mit 2Gplus fortgeführt werden

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

bis zum gestrigen Abend war in allen Veröffentlichungen der bayerischen Staatsregierung zu lesen, dass der Amateur-Sport weiterhin mit 2G durchführbar ist und nur Zuschauer der 2G+-Regel unterliegen. In der heute Morgen veröffentlichen 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23. November 2021 ist dies nun nicht mehr so. Daher möchte ich auf diesem Wege auf die aktuellen Änderungen für die Sportausübung in Sportstätten hinweisen!

Der Sportbetrieb ist in kreisfreien Städten und Landkreisen, die eine Inzidenz von unter 1.000 vorweisen, weiterhin möglich. Dies allerdings nur noch unter den 2Gplus-Voraussetzungen (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet). Dies betrifft sowohl das Training als auch den Wettkampf.

Für Tests gelten folgende Vorgaben:
Negativer Schnelltest (der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde), PCR-Test (der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde) oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Für Schülerinnen und Schüler (auch Berufsschüler) von 12 bis 17 Jahren gilt bis zum 31.12.2021 noch eine Ausnahme. Hier muss lediglich die regelmäßige Testung in der Schule nachgewiesen werden (z. B. durch Schülerausweis).

Für Sportveranstaltungen dürfen max. 25 Prozent der Kapazität an Zuschauerplätzen genutzt werden. Außerdem gilt der 2Gplus-Grundsatz! Dabei ist zu jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Plätzen sicherzustellen.

Der BLSV hat seine Handlungsempfehlungen entsprechend aktualisiert. Hier geht es zu den Handlungsempfehlungen für Sportvereine des BLSV:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf

Und hier zur 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/

Auch unter diesen Voraussetzungen können der 8. und 9. Spieltag freiwillig fortgesetzt werden.

Hierzu bitte ich nochmals alle Klubs, sofern noch nicht geschehen, bis Donnerstag, 25.11.2021 um 17 Uhr zu erklären, ob der Spielbetrieb am 8. und 9. Spieltag fortgesetzt wird oder nicht.

Sollte keine Rückmeldung eingehen, gehen wir davon aus, dass der Spielbetrieb freiwillig fortgesetzt wird und die Spiele werden verbindlich angesetzt.

Für die Kontrolle der entsprechenden Vorschriften ist stets die Heimmannschaft zuständig (wie auch schon bisher zur Kontrolle der 2G-Regelungen).

Die Kreismeisterschaften der Senioren finden entsprechend auch unter den 2GPlus-Regelungen statt! Wir bitten dies zu beachten!

Mit sportlichen Grüßen
Patrick Lindthaler

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