Hygienekonzepte zur Saison 2021-2022
Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen.
Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.
Daher haben Haupt- und Sportausschuss beschlossen, dass alle Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken verpflichtet werden, deren ausgearbeitetes Handlungs- und Hygienekonzept an den Bezirksvorsitzende Patrick Lindthaler (vorsitzender@bskv-oberfranken.de) zu übersenden, damit dieses für alle Kluhbs in Oberfranken zugänglich an dieser Stelle veröffentlicht werden kann.
Schreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Anordnung der Abgabe der Hygienekonzepte vor Saisonbeginn
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der BSKV-Bezirk Oberfranken keine inhaltliche Prüfung der Handlungs- und Hygienekonzepte vornimmt. Daher ist mit der Veröffentlichtung auf dieser Seite nicht die Richtigkeit der Festlegungen der einzelnen Vereine und Klubs bestätigt. Diese können nur durch die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden festgestellt werden.