Handlungs- und Hygieneempfehlungen des BSKV / Stand: 25. September 2020
Nachdem die Bayerische Staatsregierung ab 08. Juni 2020 auch den Trainingsbetrieb von kontaktlosen Indoor-Sport zugelassen hat, hat das Präsidium des BSKV unter Einbeziehung des Rahmenkonzeptes Sport der Bayerischen Ministerien ein Handlungs- und Hygienekonzept erarbeitet, welches bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf den Bahnanlagen umzusetzen ist. Am 17. September 2020 hat die Bayerische Staatsregierung weitereichende Lockerungen im Bereich der Wiederaufnahme des Wettspielbetriebes beschlossen.
Aktualisierung vom 25. September 2020:
Der BSKV hat am 25. September 2020 nun auch seine Handlungs- und Hygieneempfehlungen überarbeitet.
Bereits im August wurde eine Musterempfehlung veröffentlicht, die den Vereinen und Klubs die Erstellung eigener Handlungs- und Hygieneregelungen erleichtern.
ACHTUNG !!! Im Bezug auf die Aufnahme des Wettkampfbetriebes im BSKV-Bezirk Oberfranken wird explizit auf die Anordnung des Haupt- und Sportausschusses hingewiesen.
Wir bitten euch, die Informationen in euren Reihen an alle Mitglieder zu publizieren, die Regelungen einzuhalten und mit dem Thema weiterhin verantwortungsvoll umzugehen.
Handlungs- und Hygieneempfehlungen des BSKV (Stand: 25. September 2020)
Muster zur Hilfe bei der Erstellung eigener Handlungs- und Hygieneempfehlungen
Anwesenheitslisten für Spielerinnen und Spieler beim Training
Es liegt nun an uns allen, ob wir mit dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb verantwortungsvoll umgehen und die Richtlinien, Gebote und Empfehlungen einhalten. Nur gemeinsam können wir, in dem wir sorgsam unser Training wieder aufnehmen, dazu beitragen, dass unsere Spielserie im September 2020 starten kann. Ein Infektionsgeschehen auf einer Kegelbahn, weil die Handlungs- und Hygieneempfehlungen nicht eingehalten wurden, wäre ein fatales Signal für den gesamten Kegelsport.
Bei Rückfragen zum Handlungs- und Hygienekonzept bitten wir Euch direkt mit dem Präsidium des BSKV in Kontakt zu treten.