Handlungs- und Hygienekonzepte der Klubs in Oberfranken

Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen.

Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften, im Falle eines Starts in die Saison 2020-2021, im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.

Daher haben Haupt- und Sportausschuss beschlossen, dass alle Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken verpflichtet werden, deren ausgearbeitetes Handlungs- und Hygienekonzept  an den Bezirk zu übersenden, damit dieses für alle Klubs in Oberfranken zugänglich auf der Internetseite des BSKV-Bezirk Oberfranken veröffentlicht werden kann.

Handlungs- und Hygienekonzepte der Klubs im BSKV-Bezirk Oberfranken

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