Covid-19-Pandemie

Der Sportausschuss des BSKV hat sich kurz vor Saisonbeginn erneut mit der aktuellen Corona-Situation beschäftigt.

Nachdem bereits aktuell ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel in Innenräumen anzuwenden ist und davon auszugehen ist, dass mit der nächsten Novellierung der Infektionsschutzverordnung die 3G grundsätzlich ohne Inzidenzabhängigkeit gilt, wurden die entsprechenden Regelungen in die Ergänzungen zur BSKV-Sportordnung aufgenommen:

Dort ist nun geregelt:

Die Überwachung bzw. Kontrolle der 3-G-Regelung, sofern diese staatlich oder behördlich angeordnet ist, obliegt dem Betreiber/Eigentümer der Kegelbahn. Dieser kann die Aufgabe auf andere Personen übertragen. Die zur Kontrolle der 3-G-Regelung berechtigte Person hat sich beim Eintreffen der Gastmannschaft unverzüglich dieser vorzustellen und die Nachweise zu überprüfen. Im Falle eines fehlenden gültigen Nachweises hat die betroffene Person keinen Zutritt zur Kegelbahn. (Anmerkung: Folglich hat diese Person auch kein Spielrecht!)

Auf Kegelbahnen, deren Bestimmungen über die staatlich und behördlich festgelegten Verordnungen hinausgehen (z.B. kein Zutritt für getestete Personen / 2-G-Regelung), ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Klubs, die davon betroffen sind oder bei denen der Betreiber/Eigentümer der Kegelbahn den Spielbetrieb aus anderweitigen Gründen nicht gestattet, können auf eine andere Bahnanlage ausweichen. (Anmerkung: Sollten Klubs von einer solchen Regelung vor Ort betroffen sein, sollten sich die Verantwortlichen schnellstmöglich mit den betroffenen Spielleiterinnen und Spielleitern in Verbindung setzen!)

Die gesamte Ergänzung zur BSKV-Sportordnung ist auf der Internetseite des BSKV veröffentlicht: https://www.bskv.de/service/satzung-ordnungen/

Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen.

Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.

Daher haben Haupt- und Sportausschuss beschlossen, dass alle Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken verpflichtet werden, deren ausgearbeitetes Handlungs- und Hygienekonzept  an den Bezirksvorsitzende Patrick Lindthaler (vorsitzender@bskv-oberfranken.de) zu übersenden, damit dieses für alle Kluhbs in Oberfranken zugänglich an dieser Stelle veröffentlicht werden kann.

Schreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Anordnung der Abgabe der Hygienekonzepte vor Saisonbeginn

Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der BSKV-Bezirk Oberfranken keine inhaltliche Prüfung der Handlungs- und Hygienekonzepte vornimmt. Daher ist mit der Veröffentlichtung auf dieser Seite nicht die Richtigkeit der Festlegungen der einzelnen Vereine und Klubs bestätigt. Diese können nur durch die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden festgestellt werden.

Die Vorbereitungen zur Saison 2021-2022 laufen auf Hochtouren. Nach der Veröffentlichung der Spielpläne auf Bundes- und Landesebene werden aktuell die Spielpläne für die Bezirks- und Kreisspielklassen erarbeitet. Die Veröffentlichung der Spielpläne für den Kreis Ost erfolgt am 07. August 2021.

Weitere Informationen zum Spielbetrieb auf Kreisebene finden Sie HIER.

Auch zur Saison 2021-2022 müssen im Vorfeld die Hygienekonzepte der Klubs an den BSKV-Bezirk Oberfranken übermittelt werden.
Entsprechende Informationen und die dazugehörige Anordnung ist HIER veröffentlicht.

Um weitere Erleichterungen für unsere Sportler und Vereine zu erreichen oder gar einen erneuten Lockdown bei steigenden Fallzahlen zu verhindern, ist laut Experten eine möglichst hohe Impfquote unerlässlich. Um das Impfen noch einfacher zu machen, bietet der Freistaat Bayern gemeinsam mit dem Impfzentrum Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises einen ganz besonderen Service an:

Wenn Sie Ihren Sportlerinnen, Sportlern und Mitgliedern eine unkomplizierte Impfmöglichkeit bieten wollen, können Sie beim für Sie zuständigen Impfzentrum ein mobiles Impfteam bestellen, das zu Ihrem Verein kommt und dort impft. Oder Sie gehen geschlossen zum Impfzentrum, um sich dort impfen zu lassen.

Das Bayerische Gesundheitsministerium erhofft sich durch diese und vergleichbare Angebote „die Impfung näher an den Bürger“ zu bringen, um so möglichst schnell einer noch größeren Zahl von Menschen im Freistaat ein niederschwelliges Impfangebot zu machen. Sollten Sie sich entscheiden, an der Aktion mitzuwirken, sollte sie idealerweise an Zeitpunkten stattfinden, zu denen Sie Ihrer Erfahrung nach viele Sportlerinnen, Sportler und Mitglieder begrüßen können.

Handlungsempfehlungen des BLSV zur Öffnung der Sportstätten

Der BLSV hat aktuelle Handlungsempfehlungen zur Wiederöffnung der Sportstätten veröffentlicht. Diese sind sehr umfassend und eine gute Grundlage für mögliche Öffnungen von Kegelbahnen. Die Öffnungsschritte sind weiterhin Inzidenzabhängig. Die unterschiedlichen Schritte sind in den Handlungsempfehlungen ausführlich erläutert. Wichtig ist aber, dass entscheidend für mögliche Öffnungsschritte die Verfügung der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde ist. Mit dieser sind auch evtl. Unklarheiten über Raumgröße, Abstand etc. abzustimmen.

Impfpriorisierung von Übungsleitern

Außerdem wollen wir Sie nochmal auf die Impfpriorisierung von Übungsleitern hinweisen, die im Kinder- und Jugendbereich arbeiten. Wenn diese einen Nachweis für Ihre Tätigkeit von ihrem Sportverein erhalten, können sie von der vierten in die dritte Impfpriorität „aufsteigen“. Ansprechpartner für diesen Nachweis ist der Klub oder Verein, bei dem die Übungsleiterlizenz auch gegenüber der örtlichen Kommune geltend gemacht wird. Eine Mustervorlage für die entsprechenden Bestätigungsschreiben findet man auf der Internetseite des BLSV oder können direkt beim Bezirksvorsitzenden Patrick Lindthaler angefordert werden.

Luca-App und Corona-Selbstest-Angebot für BLSV-Mitglieder

Zwei Bausteine des Rahmenhygienekonzepts sind die Kontakterfassung und das Testen. Auch weiterhin bleibt die Vorsicht und die Umsicht bester Begleiter in der Pandemie.
Daher müssen Öffnungen streng begleitet werden und die Kontaktnachverfolgung sowie der Ausbau von Test-Angeboten ist unheimlich wichtig.
Für die Umsetzung dieser Bausteine werden vom BLSV Ressourcen bereitgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur LUCA-App finden Sie in ein Zusammenstellung des BLSV.
Informationen zu Selbst-Tests und anderen Rahmenbedingungen rund um die Corona-Pandemie finden Sie in einer Zusammenstellung des BLSV.
Da diese fortlaufend aktualisiert wird, empfehle ich den folgenden Link: https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/

Erleichterungen für Vereine beim Transparenzregister in Sicht

Im Zuge des laufenden parlamentarischen Verfahrens zur Geldwäscherichtlinie könnte es noch im Mai zu Erleichterungen für gemeinnützige Vereine bei der Meldung im Transparenzregister bzw. der Beantragung der Gebührenbefreiung kommen. Nach intensivem Lobbying von DOSB, auch mit Partnern aus dem Bündnis für Gemeinnützigkeit, vielen Mitgliedsorganisationen und nicht zuletzt vielen Vereinen an der Basis, haben die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD nach Gesprächen mit dem federführenden Bundesministerium für Finanzen (BMF) signalisiert, dass die Botschaft angekommen ist und nun Erleichterungen folgen werden. Neben einer pragmatischen und unbürokratischen Zwischenlösung ist es das Ziel, einen automatischen Datenabgleich zwischen dem Vereins- und dem Transparenzregister zu realisieren. Die Schlussberatungen sind im Finanzausschuss für den 19. Mai geplant.  (Quelle: DOSB-10.05.2021)

Presseschau des BSKV

Der BSKV möchte eine BSKV-Presseschau ins Leben rufen, um der lokalen Berichterstattungen über unseren Sport eine größere Reichweite zu ermöglichen.
Dazu braucht es aber die Unterstützung jedes Vereins und jedes Klubs. Um diese Unterstützung möchte ich Euch bitten.
Bitte sendet Eure Zeitungsartikel etc. per E-Mail an vizepraesident-oeffentlichkeit@bskv.de
Bis zum Saisonstart im September 2021 wird die BSKV-Presseschau in unregelmäßigen Abständen – je nach Menge Eurer Einsendungen – erscheinen. Ab September plant der BSKV eine monatliche Veröffentlichung. Die erste Ausgabe der BSKV-Presseschau findet Ihr unter folgendem Link: https://www.bskv.de/wp-content/uploads/2021/05/BSKV-Presseschau-Ausgabe-1.pdf

Ausschreibung Ausbildung TA-Lizenzen in Oberfranken

Nachfolgend findet Ihr die aktuelle Ausschreibung und Anmeldung für Trainerassistenten-Ausbildung 2021 im Bezirk Oberfranken:

Die Termine & Ausbildungsort können sich jederzeit aufgrund der aktuellen Infektionsbestimmungen ändern.
Wir behalten uns außerdem vor, einen möglichen Teil der Ausbildung Online durchzuführen.
Bei dem Lehrgang gelten die 3G-Regeln: Genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet.
Anmeldeschluss ist Sonntag, 20. Juni 2021.
Bewerbungen für die Ausrichtung der Ausbildung können gerne bei Tanja Reheuser (lehrwart@bskv-oberfranken.de) eingereicht werden.

Bezirksversammlung 2021

Der Bezirkstag findet am Samstag, 17. Juli 2021 in Eichenhüll in Präsenz statt.
Um eine reibungslose und sichere Durchführung zu gewährleisten wird ein Hygienekonzept auf Grundlage der 3Gs (genesen, geimpft, getestet) ausgearbeitet.
Dieses wird Euch mit der Einladung zur Bezirksversammlung übermittelt.

Aktuell sind folgende Zeiten für die einzelnen Tagungen geplant:
9:00 Uhr – Bezirksschiedsrichterversammlung
10:00 Uhr – Bezirksjugendversammlung
14:00 Uhr – Bezirksversammlung

Bitte beachtet letztendlich die Einladungen, da sich der Beginn einzelner Versammlung aufgrund der Hygienebestimmungen verändern kann.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Eichenhüll!

Der Sportausschuss des BSKV-Bezirk Oberfranken hat im Oktober beschlossen, den Spielbetrieb bis zunächst 31. Dezember 2020 auszusetzen, fortlaufend die Pandemie-Lage zu beobachten und regelmäßig zu beurteilen, ob eine Fortsetzung des Spielbetriebes möglich ist. Der Hauptausschuss hat diese Aussetzung bis zum 10. Januar 2021 mit der Maßgabe verlängert, dass bis dahin der Sportausschuss einen Beschluss über die Fortsetzung der Saison 2021-2022 beschließen wird.

Nachdem wir zugesichert haben, bis zum heutigen Tag diese Entscheidung zu treffen und auch zu veröffentlichen, wollen wir an diesem Vorgehen festhalten. Daher hat der Sportausschuss in einer digitalen Sondersitzung am 09. Januar 2021 die Lage vor dem Hintergrund der Entscheidungen im DKBC sowie der staatlichen Einschränkungen erneut beurteilt.

Die aktuelle Pandemie-Lage sowie die aktuell geltenden staatlichen Einschränkungen erlauben keinen Trainings- und schon gar keinen Spielbetrieb. Nachdem auch im Februar und März 2021 eine Aufnahme des Trainings- oder Spielbetriebes aus den Erfahrungen des ersten Lockdowns im Frühjahr mehr als unwahrscheinlich ist, hat der Sportausschuss des BSKV-Bezirk Oberfranken folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

Der Spielbetrieb in den Erwachsenen- und Jugendspielklassen des BSKV-Bezirk Oberfranken sowie den angeschlossenen Kreisen wird mit sofortiger Wirkung abgebrochen.

Die bisher absolvierten Spiele werden nicht gewertet und die Saison 2021-2022 wird auf Grundlage der Ligeneinteilungen zur abgebrochenen Spielzeit im September 2021 (wenn möglich) neu gestartet.

Sollte die Pandemie-Lage einen Spielbetrieb in den Monaten Mai bis Juli 2021 erlauben, wird der BSKV-Bezirk Oberfranken in Abstimmung mit den angeschlossenen Kreisen über Ersatzveranstaltungen beraten und diese wenn möglich anbieten. Hierzu können auch sehr gerne Ideen und Vorschläge an die Kreisvorstandschaften oder direkt an den Bezirksvorstand übermittelt werden.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal allen Mitgliedern in den Vereinen und Klubs danken, die in den letzten Wochen und Monaten alles gegeben haben, einen regulären Spielbetrieb zu ermöglichen. Gerade die Erstellung von Handlungs- und Hygienekonzepten war für viele eine große Herausforderung. Dessen sind wir uns vollends bewusst. Diese Arbeit war mit Sicherheit auch nicht vergebens, da ein Wiedereinstieg in den Trainings- und Spielbetrieb im Sommer dieses Jahres sicherlich auch nur mit solchen Konzepten möglich sein wird.

Unser Dank gilt auch den Kreisvorstandschaften, die in den letzten – sicherlich für alle Entscheidungsträger – nicht einfachen Sitzungen immer wieder konstruktiv, mit der notwendigen Leidenschaft für unseren Kegelsport und mit der notwendigen Verlässlichkeit sowie Verantwortung tätig waren. Diese enge Zusammenarbeit hilft auch nach der Pandemie für unseren schönen Kegelsport gute und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen.

Unabhängig von der heutigen Entscheidung werden wir unsere Mitglieder selbstverständlich regelmäßig über Erneuerungen und Entwicklungen informieren. Gerne stehen wir auch für Rückfragen jederzeit zur Verfügung!

Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Lindthaler, Bezirksvorsitzender
Thomas Stubenrauch, Bezirkssportwart
Karin Behr, Bezirksjugendwartin

Rundschreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zum Abbruch des Spielbetriebes in den Bezirks- und Kreisklassen
vorläufige Ligeneinteilung Männer zur Saison 2021-2022
vorläufige Ligeneinteilung Frauen zur Saison 2021-2022

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

der Sportausschuss des BSKV-Bezirk Oberfranken hat im Oktober beschlossen, den Spielbetrieb bis zum 31.12.2020 auszusetzen.

Nachdem auf Grund der aktuell gültigen 11. Bayerischen Infektionsschutzverordnung kein Sport im Allgemeinen und damit kein Spielbetrieb der Sportkegler im Speziellen zugelassen ist, hat der Hauptausschuss des BSKV-Bezirk Oberfranken in seiner digitalen Sitzung am 18.12.2020 entscheiden, die Unterbrechung der Saison zunächst bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern.

Vor dem Hintergrund, dass der DKBC bereits die Bundesliga-Saison 2020-2021 für beendet erklärt hat und davon auszugehen ist, dass die staatlichen Einschränkungen noch über den 10. Januar 2021 andauern werden, wird sich der Sportausschuss des BSKV-Bezirk Oberfranken am Samstag, 09. Januar 2021 in einer digitalen Zusammenkunft mit grundlegenden Entscheidungen zu Saison 2020-2021 befassen.

Wir bitten alle Sportkameradinnen und Sportkameraden bis dahin um Geduld, auch wenn wir verstehen können, dass schnelle Planungssicherheit für alle Beteiligten sinnvoll und erforderlich ist.

Diese Information wollen wir auch dazu nutzen, uns bei allen Klubs und Vereinen für die gute Zusammenarbeit in diesem nicht leichten Jahr 2020 zu bedanken. So schlimm wie die Krise auch ist, hat sich gezeigt, dass die Sportkeglerinnen und Sportkegler in Oberfranken zusammenhalten und auch schwere Entscheidungen und Momente gemeinsam tragen.

Wir wünschen allen Sportkameradinnen und Sportkameraden ein frohes Weihnachtsfest, für den bevorstehenden Jahreswechsel alles erdenklich Gute und für das Jahr 2021 Glück, Zuversicht, allzeit Gut Holz und vor allem viel Gesundheit!

Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Lindthaler, Vorsitzender
Thomas Stubenrauch, Sportwart
Karin Behr, Jugendwartin

 

Rundschreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Verlängerung der Unterbrechung des Bezirks- und Kreisspielbetriebes

Auf Grund des ausgesprochenen Lockdowns der Bundes- und Landesregierungen bis mindestens dem 10.01.2021, tritt mit sofortiger Wirkung Plan C, also die Absage der Saison 2020/2021 in Kraft.

Die Saison wird im September 2021 mit der jetzigen Ligenstruktur neu gestartet. Die Spielpläne werden durch den Spielleiter Bundesligen überarbeitet und veröffentlicht. Die von den Bundesligamannschaften bezahlte Startgebühr für die Saison 2020/2021 wird für die neue Saison 2021/2022 verwendet.

Mittelung des DKBC-Sportdirektors zur Absage der Bundesliga-Saison 2020-2021

Auf Initiative der Bezirkssportwarte hat mit dem heutigen Tag auch der BSKV bekanntgegeben, dass der Spielbetrieb in den Bayern- und Landesligen unterbrochen wird.

Anders als im Bezirk Oberfranken wird der Spielbetrieb auf Landesebene zunächst nur bis 15. November 2020 unterbrochen.

Die Regelungen zur Unterbrechung des Spielbetriebes auf Bezirks- und Kreisebene im BSKV-Bezirk Oberfranken bleiben von diesen Festlegungen unberührt. In den Bezirks- und Kreisklassen bleibt der Spielbetrieb damit auch weiterhin bis zum 31.12.2020 unterbrochen.

 

Veröffentliche Rundschreiben

Rundschreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Unterbrechung der Saison 2020/2021 auf Bezirks- und Kreisebene

BSKV unterbricht seinen Spielbetrieb auf Intiative der Bezirkssportwarte in den Bayern- und Landesligen (zunächst bis 15. November 2020)

Das aktuelle Infektionsgeschehen in allen kreisfreien Städten und Landkreisen unseres Bezirkes ist besorgniserregend. Nahezu täglich steigen die Infektionszahlen dramatisch!

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der unzähligen Rückmeldungen aus den Vereinen und Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken haben sich die Mitglieder des Sportausschusses zu einer Sondersitzung zusammengefunden.

Bei der digital durchgeführten Dringlichkeitssitzung wurde das Infektionsgeschehen, die Rückmeldungen sowie die möglichen Entscheidungen intensiv diskutiert und abgewogen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler das höchste Gut ist, hat der Sportausschuss heute einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Saison 2020/2021 der Bezirks- und Kreisspielklassen im BSKV-Bezirk Oberfranken (Erwachsene und Jugend) wird nach Abschluss des aktuell laufenden Spieltages
vom 26. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020 unterbrochen. Die in diesen Zeitraum angesetzten Spieltage werden nach dem letzten bereits terminierten Spieltag (April / Mai 2021) im Rahmenterminplan angefügt. Die Spielwochen der betroffenen Spieltage werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Wichtig war allen Mitgliedern des Sportausschusses, vor allem klare und einheitliche Regelungen zu treffen. Aus diesem Grund umfasst der Beschluss sowohl die Bezirks- wie auch die Kreisspielklassen.

Mit dem Beschluss geht kein allgemeines Spielverbot einher. Das heißt, solange die zuständigen Ordnungsbehörden oder Verfügungen des Freistaates Bayern den Kegelbetrieb zulassen, können Freundschaftsspiele oder andere freiwillige Wettbewerbe in den Kreisen durchgeführt werden!

Über die aktuellen Entwicklungen werden wir stets zeitnah informieren und bitten Euch um Verständnis für diese Entscheidung im Sinne der Gesundheit unserer Sportkeglerinnen und Sportkegler sowie unseres gesamten Kegelsportes!

Bleiben Sie gesund!

Rundschreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Unterbrechung der Saison 2020/2021 auf Bezirks- und Kreisebene

Der Sportausschuss des BSKV hat beschlossen, die Saison 2020/2021 nach Plan A auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene in der Kalenderwoche 41 zu starten. Damit finden die ersten Spiele der Saison 2020/2021 auf Bezirksebene am 09. Oktober 2020 statt. Nach dem Beschluss des BSKV-Sportausschusses hat noch eine Vielzahl an Klubs einzelne oder gar alle Mannschaften zurückgezogen. Daher wurden die Spielpläne entsprechend überarbeitet.

Spielpläne des BSKV-Bezirk Oberfranken in der Saison 2020/2021

Zum Beschluss des BSKV-Sportausschusses gab der BSKV weitere Informationen heraus, die in einem Rundschreiben zusammengefasst wurden. Am 05. Oktober 2020 wurden zusätzlich die Ergänzungen zur BSKV-Sportordnung im Rahmen der Covid-19-Pandemie veröffentlicht:

Rundschreiben zum Beschluss des Saisonstart nach Plan A

Ergänzungen zur BSKV-Sportordnung im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Zusammenfassung der Beschlüsse der Sondersitzugn des BSKV-Sportausschusses

Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen. Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften, im Falle eines Starts in die Saison 2020-2021, im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.

Anordnung des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Übersendung der Handlungs- und Hygienekonzepte der Klubs im BSKV-Bezirk Oberfranken

Veröffentlichung der Handlungs- und Hygienekonzepte der Klubs im BSKV-Bezirk Oberfranken

Im BSKV-Bezirk Schwaben wurde ein Rundschreiben zur Belüftung einer Bahnanlage veröffentlicht. Gerne werden wir an dieser Stelle dieses Rundschreiben veröffentlichen. Bei Rückfragen bitten wir jedoch um direkte Kontaktaufnahme mit dem Bezirksvorsitzenden des BSKV-Bezirk Schwaben (Kontaktdaten im Rundschreiben zu finden):

Rundschreiben des BSKV-Bezirk Schwaben zur Lüftung auf Kegelbahnen

 

Nachdem der BSKV vor dem offiziellen Start der Saison am 05. Oktober 2020 nicht in der Lage war, die Ergänzungen zur BSKV-Sportordnung mit entsprechenden Vorlauf zu veröffentlichen, damit diese auch allen Klubs zugänglich sind, wurde nach Rücksprache mit allen Klubs festgelegt, die Spiele der Kalenderwoche 41 auf die erste Dezemberwoche zu verlegen.

Die Spielverlegungen wurden alle genehmigt und wurden zur besseren Übersichtlichkeit in die neuesten Ausgaben der Spielpläne eingearbeitet.

Die ersten Spiele des Kreisspielbetriebes im Kreis Ost starten daher voraussichtlich ab dem 12. Oktober 2020.

Die aktuellen Spielpläne im Kreis OST können HIER abgerufen werden!

Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen.

Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften, im Falle eines Starts in die Saison 2020-2021, im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.

Daher haben Haupt- und Sportausschuss beschlossen, dass alle Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken verpflichtet werden, deren ausgearbeitetes Handlungs- und Hygienekonzept  an den Bezirk zu übersenden, damit dieses für alle Klubs in Oberfranken zugänglich auf der Internetseite des BSKV-Bezirk Oberfranken veröffentlicht werden kann.

Handlungs- und Hygienekonzepte der Klubs im BSKV-Bezirk Oberfranken

Der BSKV-Sportausschuss hat in einer Sondersitzung am 23. August 2020 beschlossen, den Saisonstart für die Saison 2020-2021 in den Landes-, Bezirks- und Kreisligen zu verschieben. Der Start der Saison 2020-2021 erfolgt daher nicht vor Kalenderwoche 41.

Beschlüsse der Sondersitzung des BSKV-Sportausschusses

Zur Festlegung des Starttermins der Saison 2020-2021 wurde ein Stufenplan entwickelt. Ebenso wurden Entscheidungen getroffen, wie bei Infektionsgeschehen oder Startverzicht auf Grund der Covid-19-Pandemie zu verfahren ist. Grundlage für die Entscheidugen war das aktuelle Inektionsgeschehen in Bayern sowie eine Abfrage aller Klubs des BSKV. Die Ergebnisse der Abfrage finden Sie HIER.

Anschreiben des BSKV zur Verschiebung des Saisonstarts 2020-2021

Stufenplan des BSKV zum Start der Saison 2020-2021

In Folge der Beschlüsse des BSKV-Sportausschusses kam am Dienstag, 25. August 2020 der Haupt- und Sportausschuss zu einer digitalen Sondersitzung zusammen und hat weitere Festlegungen zur Verschiebung des Saisonstarts sowie den weiteren Auswirkungen auf den BSKV-Bezirk Oberfranken beschlossen:

Festlegungen und Beschlüsse des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken

Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen. Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften, im Falle eines Starts in die Saison 2020-2021, im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.

Daher haben Haupt- und Sportausschuss beschlossen, dass alle Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken verpflichtet werden, deren ausgearbeitetes Handlungs- und Hygienekonzept bis spätestens eine Woche vor dem ersten Wettspiel auf der betroffenen Bahnanlage an den Bezirksvorsitzende Patrick Lindthaler (vorsitzender@bskv-oberfranken.de) zu übersenden. Nach Übersendung der Konzepte werden diese auf der Internetseite des BSKV-Bezirk Oberfranken veröffentlicht.

Anordnung des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Übersendung der Handlungs- und Hygienekonzepte der Klubs im BSKV-Bezirk Oberfranken

Im BSKV-Bezirk Schwaben wurde ein Rundschreiben zur Belüftung einer Bahnanlage veröffentlicht. Gerne werden wir an dieser Stelle dieses Rundschreiben veröffentlichen. Bei Rückfragen bitten wir jedoch um direkte Kontaktaufnahme mit dem Bezirksvorsitzenden des BSKV-Bezirk Schwaben (Kontaktdaten im Rundschreiben zu finden):

Rundschreiben des BSKV-Bezirk Schwaben zur Lüftung auf Kegelbahnen

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden im BSKV-Bezirk Oberfranken,

seit März 2020 hält die Covid-19-Pandemie ganz Deutschland und damit auch unseren Kegelsport fest im Griff. Nach dem Abbruch der Saison stehen aber bereits die Vorbereitungen für die Saison 2020-2021 im Mittelpunkt der aktuellen Aufgaben. Zu diesen Vorbereitungen zählt auch die Durchführung unseres Bezirkstages, bestehend aus Bezirksschiedsrichterversammlung, Bezirksjugendversammlung und Bezirksversammlung.

Nachdem sich die Infektionszahlen in Deutschland sehr gut entwickeln, sind immer mehr Lockerungen und damit eine Rückkehr zur Normalität möglich. Mit der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes konnten auch wir als Sportkegler einen ersten Schritt in Richtung Normalität gehen.

Unsere Bezirksgremien tagen derzeit ausschließlich digital. In seiner letzten digitalen Sitzung hat sich der Bezirksvorstand auch intensiv mit unserem Bezirkstag 2020 befasst. Klar ist, dass Stand heute unser Bezirkstag in der Form, wie wir ihn kennen, nicht durchführbar ist. Nach Rücksprache mit verschiedenen Gesundheits- und Ordnungsämtern ist auch bis Mitte Juli nicht damit zu rechnen, dass wir eine Versammlung mit 100 bis 150 Personen in der gewohnten Form durchführen können. Lediglich ein „Bezirkstag light“ wäre nach Auskunft der Behörden bis Mitte Juli wahrscheinlich.

Wir sind jedoch davon überzeugt, dass ein Bezirkstag davon lebt, dass nicht nur eine begrenzte Anzahl an Vereinsvertretern an den jeweiligen Versammlungen teilnehmen kann, sondern alle Sportkeglerinnen und Sportkegler vor Ort dabei sind und sich mit Rede- und Diskussionsbeiträgen an der Versammlung beteiligen können. Ebenso sind die Ehrungen verdienter Funktionäre, der Meistermannschaften sowie der Klub- und Vereinsjubiläen ein wichtiger Bestandteil der Bezirksversammlung. Auf Grund der zu erwartenden Teilnehmerbegrenzungen wären auch diese Ehrungen nicht durchführbar.

Aus diesem Grund hat der Bezirksvorstand beschlossen, den Bezirkstag im Jahr 2020 ausnahmsweise einmal anders durchzuführen.

Alle Details hierzu finden Sie HIER.

Wir danken schon heute für Euer Verständnis und freuen uns auf ein Wiedersehen in digitaler Form oder bei unseren Info-Veranstaltungen im August und September 2020!

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Lindthaler, Bezirksvorsitzender
Thomas Stubenrauch, Bezirkssportwart
Karin Behr, Bezirksjugendwartin
Holger Ehrensing, Bezirksschiedsrichterwart

Nachdem die Bayerische Staatsregierung ab 08. Juni 2020 auch den Trainingsbetrieb von kontaktlosen Indoor-Sport zugelassen hat, hat das Präsidium des BSKV unter Einbeziehung des Rahmenkonzeptes Sport der Bayerischen Ministerien ein Handlungs- und Hygienekonzept erarbeitet, welches bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf den Bahnanlagen umzusetzen ist.

Wir bitten euch, die Informationen in euren Reihen an alle Mitglieder zu publizieren, die Regelungen einzuhalten und mit dem Thema weiterhin verantwortungsvoll umzugehen.

Handlungs- und Hygieneempfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Anwesenheitslisten für Spielerinnen und Spieler beim Training

Es liegt nun an uns allen, ob wir mit dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb verantwortungsvoll umgehen und die Richtlinien, Gebote und Empfehlungen einhalten. Nur gemeinsam können wir, in dem wir sorgsam unser Training wieder aufnehmen, dazu beitragen, dass unsere Spielserie im September 2020 starten kann. Ein Infektionsgeschehen auf einer Kegelbahn, weil die Handlungs- und Hygieneempfehlungen nicht eingehalten wurden, wäre ein fatales Signal für den gesamten Kegelsport.

Bei Rückfragen zum Handlungs- und Hygienekonzept bitten wir Euch direkt mit dem Präsidium des BSKV in Kontakt zu treten.

Auf Grund der andauernden Covid-19-Pandemie wurden die Meldetermine durch den BSKV-Sportausschuss für die Saison 2020-2021 verändert. Es gelten für die Saison 2020-2021 folgende Meldetermine:

  • Meldeschluss für Spielgemeinschaften – neuer Termin: 30. Juni 2020
  • Meldeschluss für Mannschaftsmeldung – neuer Termin: 15. Juli 2020
  • Meldeschluss für Schiedsrichter-Grundabdeckung – neuer Termin: 15. Juli 2020

Das offizielle Schreiben zur Verschiebung der Termine finden Sie HIER.

Am 21. Mai 2020 hat der DKBC bekanntgegeben, dass der Ländersportrat im Umlaufverfahren nahezu einstimmig Plan zur Beendigung der Saison 2019-2020 angenommen hat. Damit sind auch die Bundesligen der Saison 2019-2020 nach dem 16. Spieltag beendet und werden entsprechend der Umsetzung von Plan C gewertet.

Einen Bericht zum Beschluss des Ländersportrates finden Sie HIER.

Nach dem Abschluss der Saison 2019-2020 tritt die 2019 beschlossene Ligenstrukturreform in Kraft und die 2. Bundesligen werden neu gegliedert. Die daraus sich neu ergebende Zusammensetzung der Bundesligen finden Sie HIER.

Plan C

  1. Die Saison 2019/2020 wird nicht fortgeführt.
  2. Der Tabellenstand nach dem 16. Spieltag wird als Abschlusstabellenstand gewertet. Evtl. bereits ausgetragene Spiele des 17. Spieltages werden annulliert.
  3. In Ligen mit ungleicher Anzahl an absolvierten Spielen werden bei Mannschaften, die mehr Spiele als andere absolviert haben, die Ergebnisse der letzten Spiele annulliert:
    1. In der Kreisklasse B Ost Männer werden nur die ersten 14 Spiele
      jeder Mannschaft gewertet.
  4. Anhand der Abschlusstabellen wird nach den gültigen Bestimmungen der Sportordnung sowie nach dem Beschluss des Verbandssportausschusses vom 25.01.2020 der Auf- und Abstieg vollzogen.
  5. Die Abschlusstabellen sowie die Ligenstruktur der Kreisspielklassen der Frauen und Männer sind auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.
  6. Der Vereinspokal 2020 (Männer, Frauen und Jugend) wird in der Saison 2019/2020 nicht durchgeführt. Ob der Vereinspokal 2020 in der Saison 2020/2021 als Saisonvorbereitung durchgeführt werden kann, wird mit den Klubs abgestimmt. Sofern der Wunsch besteht, wird die Austragung im Juli und August 2020 geplant. Sollte der Wunsch nicht bestehen, wird die Austragung im Jahr 2020 ausgesetzt.

Plan C für den Kreisspielbetrieb im Kreis OST (Verein Bayreuther Sportkegler e. V.) ist am 15. Mai 2020 in Kraft getreten.

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

nach der Mitteilung vom 08. Mai 2020 über die Verschiebung der Entscheidung zur Beendigung der Saison 2019/2020 haben wir intensiv über die aktuelle Situation beraten. An dieser Stelle dürfen wir uns zunächst ausdrücklich für die vielen positiven und konstruktiven Rückmeldungen aus den Vereinen und Klubs bedanken.

Der DKBC hat mit der Information des Präsidiums vom 11. Mai 2020 seinen Fahrplan zur Saison 2019/2020 nach dem Urteil des DKBC-Rechtsausschusses bekannt gegeben. Dieser sieht unter anderem vor, gegen das Urteil des DKBC-Rechtsausschusses bei der nächsten Instanz Berufung einzulegen und die Umsetzung des Plans C nachträglich durch den Ländersportrat verabschieden zu lassen. Damit soll der Beanstandung durch den DKBC-Rechtsausschuss, dass die Entscheidung durch das DKBC-Präsidium nicht rechtens war Rechnung getragen werden.

Zudem sind die Verantwortlichen im DKBC, BSKV und auch im BSKV-Bezirk Oberfranken nach wie vor der Auffassung, dass die Umsetzung von Plan C für die weitere Entwicklung des Sports in dieser momentan schwierigen Zeit die beste Lösung darstellt.

Des Weiteren wurden sowohl im BSKV für den Landesspielbetrieb wie auch im Bezirk für den Bezirksspielbetrieb die Entscheidungen in den zuständigen Gremien satzungskonform beschlossen. Der Beschluss des BSKV-Bezirk Oberfranken vom 06.04.2020 wurde nicht angefochten und ist damit rechtskräftig.

Daher wird der BSKV-Bezirk Oberfranken an seinem Drei-Stufen-Plan vom 06.04.2020 festhalten und setzt nach dem Verstreichen der Fristen für Plan A und B schlussendlich wie beschlossen Plan C mit sofortiger Wirkung um. Dies bedeutet, die Saison 2019/2020 wird nicht fortgeführt und die Regelungen im Plan C, der diesem Schreiben noch einmal beigefügt ist, finden entsprechende Anwendung.

Wir freuen uns, damit für alle Sportlerinnen und Sportler im BSKV-Bezirk Oberfranken nun klare Verhältnisse schaffen zu können, danken für das entgegengebrachte Verständnis und freuen uns auf eine hoffentlich störungsfreie Saison 2020/2021!

Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Lindthaler, Bezirksvorsitzender
Thomas Stubenrauch, Bezirkssportwart
Karin Behr, Bezirksjugendwartin

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

der 08. Mai 2020 wäre eigentlich der Tag gewesen, um über die Durchführbarkeit des Plans B und die damit verbundene Fortführung des Spielbetriebs zu entscheiden, oder ob nicht doch Plan C, der Abschluss der Saison nach dem 16. Spieltag, greifen muss.

Der Verein Bayreuther Sportkegler e. V. hätte heute bekanntgegeben, dass aufgrund der allgemeinen Lage und der aktuell gültigen Verordnungen der bayerischen Staatsregierung auch in den kommenden Tagen und Wochen nicht an Wettkampfsport und somit an die Fortführung der Saison zu denken ist. Somit hätte der Verein Bayreuther Sportkegler e. V. Plan C in Kraft gesetzt.

Allerdings wurde nun ein Urteil des DKBC-Rechtsausschusses bekannt, dass einen Einspruch gegen den Drei-Stufen-Plan des DKBC und insbesondere gegen die Umsetzung von Plan C beinhaltet. In diesem Urteil sieht der DKBC-Rechtsausschuss die Legitimation zur Umsetzung von Plan C nicht gegeben. Aus diesem Grund hat der BSKV und der Bezirk Oberfranken die Umsetzung und In-Kraft-Setzung des Plan C zunächst ausgesetzt, um die Entwicklungen im DKBC abzuwarten.

Dies stellt uns jetzt vor die Problematik, dass unsere Entscheidungen im Verein (Kreis), die auf der Grundlage des Drei-Stufen-Plans des DKBC, des BSKV und des Bezirkes beruhen, ggf. neu bewertet werden sollten, sofern überregional andere Grundlagen geschaffen werden.

Zwar ist unser Beschluss und damit auch Plan C, der eine vorzeitige Beendigung der Saison mit dem Vollzug von Auf- und Abstieg vorsieht, durch die zuständigen Gremien des Kreises beschlossen worden und es wurde kein Einspruch gegen diesen Beschluss eingelegt, dennoch wollen wir im Verein Bayreuther Sportkegler e. V. (Kreis Ost) abwarten, welche Entscheidungen im DKBC getroffen werden, ehe Plan C in Kraft treten wird oder wir diesen noch einmal anpassen sollten.

Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns erst mit der neuen Sachlage ausführlich befassen werden und somit zum heutigen Tag keine Entscheidung bekannt geben können, wie es mit der Saison 2019/2020 weiter geht. Sobald Klarheit besteht werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren!

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Lindthaler, Vorsitzender
Nadine Schubert, komm. Vereinssportwartin
Verena Faßold, Vereinsjugendwartin

Viel Unsicherheit besteht aktuell in der Ausübung des Ehrenamts. Zur Klärung haben wir das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration um eine Stellungnahme gebeten. Nachfolgend geben wir die Antwort im Wortlaut wieder. Diese kann Ihnen auch zur Vorlage bei eventuellen Kontrollen durch die Polizei dienen:

Die Ausübung eines Ehrenamtes stellt an sich keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Nur ausnahmsweise darf die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden, wenn dies dringend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann. Dringend erforderlich sind insbesondere solche Tätigkeiten im Rahmen des Ehrenamts, die im erheblichen öffentlichen Interesse liegen (z.B. Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtlicher Richter, Rettungsdienste Tierschutz, THW, Wasserwacht, Tafeln und Nachbarschaftshilfe) oder die der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Funktionstüchtigkeit eines Vereins dienen (…). Auch dann gilt aber: Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen. Halten Sie bitte stets den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die Hygieneregeln ein.“

Tätigkeiten zum Erhalt/zur Pflege der Sportanlagen können durchgeführt werden, wenn „die Tätigkeiten unaufschiebbar sind, unabwendbare Schäden in erheblicher Höhe zu befürchten sind und die Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Vereins dienen. Diese Arbeiten können von Fachfirmen (berufsbezogene Tätigkeit), vom Platzwart (berufsbezogene Tätigkeit), von Vereinsmitgliedern, in seltenen Ausnahmefällen, insbesondere nur dann, wenn bei Nichttätigwerden unabwendbare Schäden in erheblicher Höhe zu befürchten sind. Es muss sichergestellt sein, dass nur wenige Personen auf dem Platz tätig sind, es nicht zur Gruppenbildung kommt, der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden und die Tätigkeiten ausschließlich dem Erhalt und der Pflege der Sportanlagen dienen. Arbeitspausen müssen einzeln erfolgen.“, so die Ausführungen des Staatsministeriums.

Nachdem der DKBC, der BSKV und der Bezirk Entscheidungen zur Fortführung bzw. Beendigung des Spielbetriebes in der Saison 2019/2020 getroffen haben, hat nun auch der VBSK-Gesamtvorstand für den Verein Bayreuther Sportkegler e. V. / Kreis OST entsprechende Regelungen beschlossen! Die in dem beigefügten Schreiben genannten Entscheidungen werden zum 10. April 2020 wirksam.

Beschluss des Verein Bayreuther Sportkegler e. V. / Kreis Ost zur Fortführung bzw. Beendigung der Spielsaison 2019-2020

Zum jetzigen Zeitpunkt geht der BSKV davon aus, dass wir den Spielbetrieb im Sportjahr 2020/2021 wie geplant aufnehmen können und somit auch das neue Spielrecht zur Saison 2020/2021 wie geplant eingeführt wird.

Nachdem der DKBC und der BSKV Entscheidungen zur Fortführung bzw. Beendigung des Spielbetriebes in der Saison 2019/2020 getroffen haben, hat nun auch der BSKV-Bezirk Oberfranken entsprechende Regelungen getroffen! Die in dem beigefügten Schreiben genannten Entscheidungen werden zum 6. April 2020 wirksam.

Beschluss des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Fortführung bzw. Beendigung der Spielsaison 2019-2020

Zum jetzigen Zeitpunkt geht der BSKV davon aus, dass wir den Spielbetrieb im Sportjahr 2020/2021 wie geplant aufnehmen können und somit auch das neue Spielrecht zur Saison 2020/2021 wie geplant eingeführt wird.

Für Vereine und Verbände hat die Corona-Krise vielfältige Auswirkungen, vor allem auch im Punkt rechtlicher Fragen. Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst sind (Bundestag-Drucksache 19/18110 v. 24.3.2020). Hier der Link zum Gesetzestext: https://www.bmjv.de.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2020 dem Gesetz zugestimmt, damit ist dieses mit Wirkung zum 28. März 2020 in Kraft getreten. Diese Änderungen haben Auswirkungen für Vereine und Verbände und deren Satzungen (befristet für das Jahr 2020).

Nachfolgend kurz die wichtigsten Änderungen:

  • Mitgliederversammlungen sind auch auf elektronischem Wege zulässig.
  • Schriftliche Abstimmungen ohne Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind möglich.
  • Beschlussfassungen sind auch ohne Mitgliederversammlung möglich, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder auf elektronischem Wege teilgenommen hat.
  • Der Vorstand bleibt auch über das Ende seiner Amtszeit im Amt.

Alle Änderungen des Gesetzes gelten, wenn es keine Satzungsgrundlage in Ihrem Verein dazu gibt.
Ferner sind im Falle einer Insolvenz wichtige Änderungen bei der Insolvenzantragspflicht in Kraft getreten. Die Unterlagen dazu finden Sie auf unserer Homepage www.blsv.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BLSV Service-Center.

Nach der sofortigen Aussetzung des Spielbetriebs im BSKV vom 12. März 2020 wurde in den vergangenen Tagen intensiv darüber beraten, wie der Sportbetrieb in der Saison 2019/2020 fortgeführt werden kann. Im Vordergrund stand, unter Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit unserer Mitglieder, eine möglichst sportliche Lösung zu finden. Daher hat der Gesamtvorstand des BSKV, in Anlehnung an den Drei-Stufen-Plan des DKBC vom 18. März 2020, für die Fortsetzung bzw. Beendigung folgende Vorgehensweise beschlossen:

Beschluss des BSKV zur Fortsetzung bzw. Beendigung des Spielbetriebes 2019-2020

Zum jetzigen Zeitpunkt geht der BSKV davon aus, dass wir den Spielbetrieb im Sportjahr 2020/2021 wie geplant aufnehmen können und somit auch das neue Spielrecht zur Saison 2020/2021 wie geplant eingeführt wird.

Ergänzend zur Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 hat die bayerische Staatsregierung am 27. März 2020 die Regelungen zur Versammlungsfreiheit und der Schließung von Sportstätten und Sportheimen konkretisiert:

Allgemeinverfügung zur Versammlungsfreiheit und Schließung von Sportstätten und Sportheimen

Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat die bayerische Staatsregierung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung zu umfassenden Ausgangsbeschränkungen erlassen.

Allgemeinverfügung der bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

Die Handlungsfreiheit der Menschen in vielen Ländern wurde durch das Corona-Virus massiv eingeschränkt. Eine noch nie dagewesene Situation verlangt außergewöhnliche  Maßnahmen. Die Fortführung der Saison 2019/2020 verlangt von uns allen in erster Linie Hoffnung ab.

Aus diesem Grunde wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, der in drei Stufen unterteilt wurde. Diese „Terminkette“ wird in dieser Zeit für alle ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten und ein feststehendes Ende der Saison 2019/20 festschreiben.

Beschluss des DKBC zur Fortführung bzw. Beendigung des Spielbetriebes 2019-2020

Die Ligenstrukturreform wird unabhängig von diesem Beschluss zur Saison 2020-2021 wie beschlossen umgesetzt.

Alle Änderungen treten durch Beschluss des DKBC-Präsidiums unter Maßgabe des § 13.5 der DKBC-Satzung und durch Abstimmung der Ligen-Kommission unter Beachtung der Sportordnung B 2.9 Punkt 10 mit Wirkung zum 18.03.20 in Kraft!

einzelne Dokumente zum Beschluss des DKBC:

Pläne A bis C zur Fortsetzung bzw. Durchführung des Spielbetriebs 2019-2020
Ligenstruktur in der Saison 2020-2021 im Fall von Plan C

Informationen geben, bei Ihren Entscheidungen unterstützen und helfen finanzielle Schäden von unseren Sportvereinen abzuwenden. Das ist unsere momentane Handlungsmaxime als Dachverband des bayerischen Sports für unsere Mitgliedsvereine! Im Zuge der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Extremsituation wollen wir Ihnen ab sofort ein System zur Verfügung stellen, in dem Sie durch die Pandemie verursachte finanzielle Schäden melden können.
 
Meldesystem per Online-Abfrage für Sportvereine und Sportfachverbände

Um den zu erwartenden finanziellen Schaden einordnen zu können, haben wir ab sofort ein digitales Meldesystem eingerichtet. Unter folgenden Link kommen Sie direkt zur Online-Abfrage:

https://forms.gle/x81T4UvhDmuzgUeJ6

Die Daten über finanzielle Einbußen, die aufgrund der Coronakrise zu erwarten sind, können unter Angabe der jeweiligen BLSV-Vereinsnummer dem BLSV gemeldet werden. Hierunter fallen unter anderem Schäden im Bereich des Liga-, Sport- und Trainingsbetriebs, der Übungsleiter, Betreuer und Trainer sowie fehlende Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie durch Miete und Verpachtung (z.B. verpachtete Sporthallen).

Wir werden nach der Auswertung der eingehenden Rückmeldungen zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Hauptansprechpartner darauf hinwirken, unsere Sportvereine und Sportfachverbände bestmöglich finanziell zu unterstützen.

Neben dem Schutz unserer Mitarbeiter, Mitglieder und Sportler steht für uns der Service für unsere Vereine und Fachverbände an oberster Stelle. Durch die Coronakrise können erhebliche finanzielle Einbußen entstehen, wenn zunächst über fünf Wochen kein Sportbetrieb stattfindet. Fest steht: Wir wollen für unsere Mitglieder da sein!

FAQs – die drängendsten Fragen der Sportvereine zur Corona-Pandemie
 
Als neuen Service für die Sportvereine stellen wir aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) zur Verfügung. Eingehende Fragen unserer Mitglieder klären wir in Absprache mit Experten und den zuständigen bayerischen Ministerien und stellen diese kurzfristig auf der Homepage des BLSV zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Medium zur Informationsbeschaffung!
 
Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Coronakrise werden ferner von uns auf unserer Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus steht das unser Service-Center zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Mailadresse service@blsv.de sowie unter der Tel. +49 89 157 02 400 für Rückfragen zur Verfügung.

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Dies hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Sport in Bayern und die im BLSV organisierten Vereine und Fachverbände.
 
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen beinhalten unter anderem ein landesweites Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen sowie den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen (siehe dazu die Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung unter dem folgenden Link:

https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/?seite=1579

Gemäß der staatlichen Anordnung im Rahmen des Katastrophenfalls müssen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Spiel-, Sport- und Wettkampfbetrieb ab sofort einstellen. Alle Sport- und Spielplätze sowie Vereinsheime bleiben geschlossen.

Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) als Dachorganisation und Interessensvertreter aller Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern möchte in dieser Krisensituation seinen Vereinen und Fachverbänden insbesondere Informationen liefern und bei der Entscheidungsfindung sowie der Abwendung finanzieller Schäden unterstützen.

Um den finanziellen Schaden für Vereine und Fachverbände möglichst gering zu halten, bemüht sich der BLSV, ein digitales System zur Meldung finanzieller Schäden einzurichten. Hierzu wird der BLSV mit der Bayerischen Staatsregierung in den Dialog treten, um den angekündigten Hilfsfonds auch auf den organisierten Sport anzuwenden. Der BLSV wird dazu schnellstmöglichst weitere Informationen bekannt geben.

Die Lage ist sehr ernst. Für uns hat bei allen Maßnahmen der Schutz unserer Mitarbeiter, Mitglieder und Sportler oberste Priorität. Wir wollen unsere Sportvereine und Sportfachverbände bestmöglichst mit Informationen und Entscheidungshilfen unterstützen und darauf hinwirken, dass ein finanzieller Ausgleich für entstandene Schäden geleistet werden kann.

In der BLSV-Zentrale im Münchner Haus des Sports und in den sieben Bezirks-Geschäftsstellen des BLSV wird auf „Notbetrieb“ umgestellt. Das BLSV Service-Center steht für Anfragen rund um den Sport in Bayern zur Verfügung, ferner die Ressorts zur Förderung des Sportstättenbaus der Vereine und des Sportbetriebs der Sportfachverbände sowie die Geschäftsstellenleitungen der Bezirke. Ebenso bleibt die gesamte Verbandskommunikation eingerichtet.

Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Coronakrise stellt der BLSV auf seiner Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Mailadresse service@blsv.de sowie unter der Tel. +49 89 157 02 400 für Rückfragen zur Verfügung.

Nachdem der Freistaat Bayern die Schließung sämtlicher Schulen und Kindertagesstätten mit Blick auf die Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) angeordnet hat und die Bundesregierung eindringlich dazu aufruft, Sozialkontakte zu minimieren, sieht sich auch der BSKV-Bezirk Oberfranken in der Pflicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die getroffenen Entscheidungen bzw. aufgeführten Empfehlungen beruhen auf den Empfehlungen bzw. Anordnungen der Staatsregierung sowie der Bundesregierung und auf die Empfehlungen, die der Bayerische Landessportverband (BLSV) gestern veröffentlicht hat.

Schreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken vom 15. März 2020

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen hat der Gesamtvorstand des VBSK beschlossen, die Jahreshauptversammlung am 27. März 2020 in Warmensteinach nicht durchzuführen.

Sobald die Lage eine Versammlung zulässt, wird mit dem SSV Warmensteinach ein neuer Termin festgelegt. Sobald dieser feststeht, wird dieser entsprechend veröffentlicht.

Schreiben zur Absage der Jahreshauptversammlung am 27. März 2020

Das Präsidium des BSKV hat mit sofortiger Wirkung den Spielbetrieb in ganz Bayern ausgesetzt. Daher wird der Spielbetrieb bis in die untersten Kreisklassen mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies betrifft auch sämtliche Pokal-Wettbewerbe, Einzel-/Sprint-/Tandem-Meisterschaften sowie U10-Turniere.

Auf Grund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) und den daraus hervorgehenden täglich aktualisierten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes verschiebt das Präsidium des Deutschen Keglerbundes Classic e. V. die Bundesligaspieltage am 14. + 15. März und 21. + 22. März 2020, sowie die Aufstiegsspiele am 28./29. März 2020 und 04./05. April 2020.
Ebenso wird auf Grund der aktuellen Entwicklungen die DKBC-Classickonferenz abgesagt. Die Konferenz war für 28.03.2020 in Pfedelbach geplant. Sobald absehbar ist, wie sich die Lage entwickelt, wird ein neuer Termin bekanntgegeben.

Die NBC hat auf ihrer Homepage ein Schreiben veröffentlicht, in dem es zum Final Four in der Champions League heißt: „Das Final Four der Champions League kann am 28./29.03.2020 nicht stattfinden. Die behördlichen Anordnungen fordern in Serbien, dass Sportwettkämpfe in Hallen ohne Zuschauer auszutragen sind. Die scharfen Grenzkontrollen an vielen Grenzen können dazu führen, dass Teilnehmer oder ganze Teams nicht rechtzeitig oder gar nicht nach Apatin anreisen. Es ist auch mit Quarantäne-Aufenthalten zu rechnen.

Die Champions League 2019/2020 ist beendet.
Das Final Four der Champions League 2020/21 wird an Apatin SRB vergeben.“

Auch die Wettbewerbe zum EWP, WM, Ü60-EM 2020 in Tarnowo Podgorno werden verschoben. Dazu führt die NBC aus:

„Eine Änderung des Datums ist in der Prüfung und wird mit dem Ausrichter und der Firma PAULY abgestimmt. Zum heutigen Zeitpunkt ist der Vorschlag 30.10.-14.11.2020, bei Beibehaltung aller Ablaufpläne. Die in den Ausschreibungen der Wettbewerbe festgelegten Altersklassen werden beibehalten, es erfolgt keine Anpassung an den geänderten Termin der Austragung. Der Meldetermin für die Meldebögen B, C und E wird auf den 28.08.2020 verändert. Die Qualifikationsturniere zur Ü60 EM können wie geplant ausgetragen werden, eine Terminänderung oder Terminverlängerung ist möglich. Bereits erworbene Qualifikationen bleiben bestehen. Vor den Mitgliedsnationen der NBC steht die komplizierte Aufgabe, den aktualisierten Termin in den nationalen Sportkalender 2020/21 einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen.“

Info-Schreiben des BLSV zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums HIER.